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UDO BOSCH
Diplom Geologe

08392 / 219990

post@bosch-geotechnik.de

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Die neue Ersatzbaustoffverordnung

Sep. 9, 2024

Zum 01.08.2023 ist mit der Einführung der Mantelverordnung auch die Ersatzbaustoff-verordnung – ErsatzbaustoffV in Kraft getreten. Danach sind Anforderungen an

  • die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen,
  • die Probenahme und Untersuchung von Bodenmaterial und Baggergut,
  • den Einbau der mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken und
  • die getrennte Sammlung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus technischen Bauwerken

bundeseinheitlich festgeschrieben.

Was heißt das für Sie?:

Die Betreiber von stationären oder mobilen Aufbereitungsanlagen für mineralische Ersatzbaustoffe dürfen zukünftig nur zertifizierte mineralische Ersatzbaustoffe wieder in Verkehr bringen. Hier ist die Güteüberwachung umfassender als bisher und nur von zertifizierten Untersuchungsstellen durchzuführen.

Die Deponierung oder Verfüllung in Gruben ist erst dann möglich, wenn mindestens 3 Anlagen zur Aufbereitung das mineralische Abbruchmaterial abgelehnt haben. Das Ziel dieser neuen Verordnung ist vornehmlich die Einsparung von Deponievolumen und das wieder Inverkehrbringen von aufbereiteten mineralischen Ersatzbaustoffen.

Im Artikel 2 der Mantelverordnung, der Neuregelung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wird unter anderem auch das Auf- oder Einbringen von Bodenmaterial unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht geregelt. Damit ist hier auch die Verfüllung von Gruben Brüchen und Tagebauen bundeseinheitlich festgeschrieben. Die sog. Länderöffnungsklausel ermöglicht den einzelnen Bundesländern, die eigenen Regelungen fortzuschreiben bzw. neu zu regeln. In Bayern gilt nach wie vor der „Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen“ (LVGBT).

Als hier erfahrenes Fachbüro sind wir in der Sache gerne für Sie tätig. Wir können Sie zum Themenbereich der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Ihrem technischen Bauwerk gerne beraten.

Auch bei Beprobungen, Auswahl der richtigen Analytik, und Bewertungen (nach EBV oder LVGBT) sowie zum Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verwendung/Verfüllung von Bodenmaterial stehen wir Ihnen zur Seite. Ihre Ansprechpartner sind hier: Frau Wiener und Frau Konrad.