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Diplom Geologe

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Die neue Trinkwassereinzugsgebietverordnung

Feb. 29, 2024

Zum 4. Dezember 2023 ist die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung oder kurz TrinkwEGV in Kraft getreten. Danach muss bis zum 12 November 2025 jeder Wasserversorger u.a. sein Trinkwassereinzugsgebiet bestimmen lassen und ein Risikomanagement vorweisen können.

Was heißt das für Sie als Betreiber?

Je nach Alter ihres Trinkwasserschutzgebiets werden die Punkte im zugehörigen hydrogeologischen Bericht evtl. schon ausführlich oder auch kaum behandelt. Wichtig zu wissen: Das Trinkwasserschutzgebiet kann das gesamte Einzugsgebiet umfassen, muss das aber nicht. Zumindest in Bayern ist häufig das Trinkwasserschutzgebiet deutlich kleiner als das zugehörige Einzugsgebiet.

Im Rahmen der Schutzgebietsausweisung wird bei den heutigen Methoden in der Regel auch das Einzugsgebiet ermittelt. Anschließend erfolgt eine Risiko- und Gefährdungsabschätzung.

Bei einem neu ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiet sind also diese Anforderungen der neuen Verordnung bereits weitgehend erfüllt. Bei älteren Trinkwasserschutzgebieten ist das jedoch meist nicht oder nicht ausreichend der Fall.

Prüfen Sie daher am besten jetzt Ihre Unterlagen. Liegen die geforderten Daten noch nicht vor, ist hier ein Fachbüro zu beauftragen, dass das Einzugsgebiet ermittelt und gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsanalyse mit Risikoabschätzung vornimmt.

Als hier erfahrenes Fachbüro sind wir in der Sache gerne für Sie tätig. Wir können Sie bei der Prüfung Ihrer Unterlagen unterstützen und bei Bedarf auch die Ermittlung des Einzugsgebiets mit Risikoanalyse und Gefährdungsabschätzung für Sie vornehmen. Ihre Ansprechpartner sind hier: Herr Lind oder Herr Bosch.