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UDO BOSCH
Diplom Geologe

08392 / 219990

post@bosch-geotechnik.de

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Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100

Jan. 12, 2024

Der Berücksichtigung von Starkregenereignissen kommt bei der Planung von Bauobjekten immer stärkere Bedeutung zu. Zum einen wird die Entwicklung von Schwammstädten stets weiter vorangetrieben, zum anderen sollte der Bauherr den Objektschutz selbst im Auge haben, um bei etwaigen Überflutungsereignissen keine relevanten Schäden an seiner Bausubstanz sowie die der Nachbarn zu erleiden. Die Bauherren werden zunehmend in die Verpflichtung zur Eigenvorsorge gegen Überflutungsschäden genommen: Immer mehr Wasserwirtschaftsbehörden fordern, daher bei der Genehmigungsplanung für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksame Fläche auch den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100.
Es muss mindestens, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, dargelegt werden können, dass das Niederschlagswasser eines 30-jährlichen Regenereignisses auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden kann. Oft lässt sich nach Ermittlung der Abflusssituation durch einfache konstruktive Maßnahmen ein effektiver schadloser Rückhalt erzielen. Voraussetzung dazu ist die frühzeitige Feststellung der jeweils Bauprojekt bezogenen Lücken für die Vorsorge. Dazu sollten die unterschiedlichen Fachplaner, von der Objektplanung bis zur Freiraumgestaltung, bereits vor der Genehmigungsplanung das Konzept zum Überflutungsschutz berücksichtigen. Die derzeit hohe Nachfrage nach Überflutungsnachweisen spiegelt die Präsenz der Thematik deutlich wider. Mit unserer vorhandenen Vermessungstechnik, CAD-Massenermittlungen und unserem Know-How sind wir gerne Ihr Ansprechpartner für die Erstellung eines Überflutungsnachweises für Ihr Bauprojekt. Gerne bieten wir auch Unterstützung zur Entwicklung der konstruktiven Lösungen für die Schaffung noch fehlender Rückhalteräume.